Berliner Volleyball Verein Vorwärts
„Hygienekonzept Sporthalle Barnim-Gymnasium und Sporthalle am Tierpark“
Das Hygienekonzept der Abteilung Volleyball soll die für die Umsetzung der gültigen
Umgangsverordnung im Zusammenspiel mit den für den Volleyballsport notwendigen
Voraussetzungen schaffen.
Die nachfolgend genannten Bestimmungen werden den Gastmannschaften mitgeteilt und
durch Beschilderungen in der Halle ergänzt. Der Hygienebeauftragte wurde benannt und
hat im Vorfeld Vorkehrungen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen und -regeln
getroffen. Er übernimmt während des Spieltages keine weiteren Aufgaben.
Es ist bekannt, dass auch bei sportlichen Veranstaltungen ein Restrisiko besteht, sich mit
dem Corona Virus SARS-CoV-2 zu infizieren. Daher ist die Teilnahme freiwillig. Bei
Krankheitssymptomen und nach Kontakt mit infizierten Personen ─ insofern davon
Kenntnis erlangt wird ─ darf nicht an der Veranstaltung teilgenommen werden. Auch darf
das Sporthallengelände sowie die Sporthalle nicht von Personen mit
Atemwegsinfektionen oder Personen mit Erkältungssymptomen betreten werden.
Sollte innerhalb von vier Wochen nach der Teilnahme an der Veranstaltung eine Infektion
oder der Kontakt zu einer infizierten Person festgestellt werden, so ist der Verein darüber
zu informieren.
Das Konzept behandelt folgende Punkte:
• 1. Allgemein gültige „AHA Regelungen“
• 2. Zutritt und Verlassen der Halle
• 3. Umkleiden
• 4. Tribüne und Zuschauer
• 5. Catering
• 6. Dokumentation
• 7. Hygiene
• 8. Verhalten während der Sportausübung
1. AHA Regelungen
• Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten
• Die Hände sind zu waschen und zu desinfizieren, ein Desinfektionsspender wird
im Eingangsbereich bereitgestellt
• Außer während der Sportausübung selbst, ist das Tragen eines Mund-Nasen
Schutzes (MNS) überall da verpflichtend, wo der Mindestabstand nicht
eingehalten werden kann
• Das Abstandsgebot ist strikt einzuhalten, dies gilt nicht nur in den Duschen,
Waschräumen und Umkleideräumen, sondern auch auf der Trainerbank und
außerhalb des Spielfeldes
• Es ist zu beachten, dass nur die Teilnehmer während der reinen Sportausübung
vom Abstandsgebot befreit sind
2. Zutritt und Verlassen der Halle
• Der Zutritt erfolgt ungesteuert mittels Markern, die am Eingang mitzunehmen und
beim Verlassen der Halle zurück zu legen sind
• Es gibt ein Einbahnstraßensystem, welches mittels Markierungen gekennzeichnet
ist
• Es ist eine maximale Zuschaueranzahl von 54 in der Halle des BarnimGymnasium und eine maximale Zuschaueranzahl von 52 in der Halle am
Tierpark gestattet
• Ist die maximale Zuschaueranzahl ausgeschöpft und alle Marker verwendet, darf
kein weiterer Zuschauer die Halle betreten
• Die offizielle Öffnung der Halle für die Teams wird auf 90 Minuten vor Beginn des
ersten Spiels in der Halle festgelegt, eine frühzeitige Anreise weiterer
Mannschaften zum Anschlussspiel wird untersagt
• Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Aktive nutzen bitte den Seiteneingang, auf
diese Weise soll das Vermischen zwischen Zuschauern und Aktiven unterbunden
werden
3. Umkleidekabinen
• Jedem Team werden zwei Umkleidekabinen zur Verfügung gestellt
• Das Absetzen des MNS ist nur während des Duschvorgangs erlaubt
• Das Kampfgericht wird eine gesonderte Umkleidemöglichkeit erhalten
• Beim Duschen ist auf den Mindestabstand zu achten
4. Tribüne und Zuschauer
• Wie in Punkt 2 beschrieben beträgt die maximale Zuschaueranzahl in der Halle des
Barnim-Gymnasiums 54 und in der Halle am Tierpark 52
• Zuschauer dürfen sich auf keinen Fall im Wettkampfbereich (Umkleiden und
Spielfeld) aufhalten
• Jeder Zuschauer wird beim Betreten der Halle mit Namen und Anschrift auf einer
gesonderten Anwesenheitsliste erfasst
• Ein Sicherheitsabstand von 1.50m pro Sitzplatz ist auf der Tribüne abgeklebt,
dieser darf nur unterschritten werden, sollten sich Personen des gleichen
Haushaltes nebeneinander aufhalten
• Ist der Mindestabstand sichergestellt, können die Masken abgesetzt werden
• Wir bitten um ein zügiges Verlassen der Sporthalle nach der Veranstaltung
5. Catering
• In der Sporthalle des Barnim-Gymnasium und der Sporthalle am Tierpark sind
keine Selbstbedienungsbuffets erlaubt, aus diesem Grunde wird es kein
Buffetangebot geben
• Der Gastmannschaft werden keine Wasserflaschen zur Verfügung gestellt, die
eigenen Flaschen müssen eineindeutig gekennzeichnet sein
6. Dokumentation
• Die Personendaten werden in einer Anwesenheitsliste mit Vor- und
Familiennamen, Anschrift, sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zum
Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst
• Die Kontaktlisten werden im Anschluss an das Spiel in einem verschlossenen
Umschlag 4 Wochen lang aufbewahrt und anschließend vernichtet
• Die am Spiel aktiv beteiligten Personen können ggf. mittels Spielprotokoll
nachverfolgt werden
7. Hygiene
• Es sind regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen,
insbesondere, wenn Geräte (wie bspw. Bälle u.a.) gemeinsam genutzt werden
• Der Spielball wird nach jedem Satz desinfiziert.
• Die Möglichkeit zur Handdesinfektion wird zur Verfügung gestellt
• Auf das gründliche Händewaschen wird verwiesen
• Der Aufenthalt in der Umkleide ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen
• Der Austausch der Raumluft durch Frischluft wird regelmäßig erfolgen
8. Verhalten während der Sportausübung
• Auf die Ausübung gewohnter Rituale, wie das „Abklatschen“ und die Begrüßung
bzw. Verabschiedung per Handschlag oder Umarmung, ist zu verzichten
• Es wird empfohlen, dass sich die Mannschaften stattdessen vor und nach dem Spiel
auf der Grundlinie gegenüber aufstellen und klatschen
• Ein „Handshake“ bei Auslosung, nach Spielende, sowie bei der MVP-Ehrung entfällt
• Das Wettkampfpersonal am Schreibertisch trägt einen MNS
• Die Schiedsrichter nutzen ausschließlich ihre eigenen Pfeifen
• Es ist zu beachten, dass nur die Beteiligten an der reinen Sportausübung vom
Abstandsgebot befreit sind
• Jedes Team erhält einen eigenen Ballwagen mit eigenen Bällen, eine Vermischung
der Bälle ist nicht erwünscht
• Nach Rücksprache mit dem Schiedsgericht erfolgt ein getrenntes Einschlagen, bei
dem jeder Mannschaft 5 min zur Verfügung gestellt werden